Feuerlöscher retten Leben und Ihr Eigentum

Feuerlöscher Wartung und- Instandsetzung

Die unverzichtbare Ersthelfer im Brandschutz

 

Feuerlöscher sind  Hilfsmittel, um Entstehungsbrände schnell zu bekämpfen. 

Die regelmäßige Wartung der Feuerlöscher ist unverzichtbar um beim einem Brand schnell und sicher eingreifen zu können.

Deshalb sind Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre zu warten.

Auch für Privathaushalte werden Brandbekämpfungsmittel wie Rauchmelder und Feuerlöscher dringend empfohlen.

Sie dienen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und können von Personen ohne eine spezielle Ausbildung benutzt werden.

Wie die Feuerlöscher gewartet werden regelt die DIN 14406 Teil 4 und DIN EN 3

 

 

Rauchmelder

Rauchmelder ist der Lebensretter !

Rauchmelder retten nachweislich Ihr- und das Leben anderer

Rauchmelder Pflicht besteht in Baden-​Württemberg (LBO-​BW, § 15) in Bestandsgebäuden ab 2015 und  in Neubauten ab 2013

Rauchmelder sollten auch demnach die DIN-​Norm EN 14604 erfüllen. 

Nach den Qualitätskriterien der vfdb-​Richtlinie 14-01 (Q-​Zeichen).

Die Rauchmelder sollten einer regelmäßigen Inspektion unterzogen werden.

Rauch- Wärmeabzugsanlagen ( RWA)

Pneumatische oder Pyrotechnische Anlagen - Wartung

Die Wartung von Rauch- Wärmeabzugsanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und einmal jährlich von einem Fachbetrieb für RWA Anlagen durchzuführen. Wir bieten Ihnen die fachgerechte Ausführung der Wartung, und Instandhaltung der  RWA-Anlagen aller Fabrikate an.

 

Elektrische RWA Treppenhaus- Entrauchungsanlagen

RWA (Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, die sich im Brandfall automatisch und manuell öffnen lassen, und so Abzugsöffnungen für Rauch- und Brandgase am obersten Punkt im Treppenhaus freigeben.
Zur weiteren ordnungsgemäßen Funktion einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören ferner Branderkennungselemente Optische Rauchmelder, RWA Auslösevorrichtungen, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen zur Steuerung der RWA-  Zentrale

Feststellanlagen und Brandschutztüren

Eine Feststellanlage für Brandschutztüren ist eine Einrichtung zum offenhalten von Brandabschlüssen und Rauchabschlüssen. die mindestens einmal jährlich zu warten ist.

 

Brand- und Rauchschutztüren müssen mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person gewartet werden. Die Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in einem Prüfbericht oder Wartungsbericht dokumentiert 
Wann muss geprüft werden? Nach dem Einbau, Nach baulichen Veränderungen, Wiederkehrend regelmäßig.